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Autor: Josef Mathis

Mein Weg zum Hörgerät

Die meisten Menschen warten zu lange, bis sie sich der Thematik Schwerhörigkeit und deren Behandlung annehmen. Wertvolle Zeit verstreicht, die negativen Auswirkungen von einem unbehandelten Hörverlust auf das Gehirn sind in der Zwischenzeit wissenschaftlich erwiesen.

Deshalb warten Sie nicht zu lange: Informieren Sie sich und handeln Sie. Mit einem für Sie angepasstes Hörgerät hören Sie wieder besser und können am sozialen Leben teilhaben,  werden sicherer und verbessern damit Ihre Lebensqualität.

Empfehlungen in Anlehnung an den Leitfaden von Pro Audito Schweiz, wie Sie in vier Schritten zum für Sie passenden Hörgerät kommen.

1. Der Hörtest

Brauche ich ein Hörgerät? Diese erste Einschätzung kann Ihnen nur ein Hörtest bei einem Akustiker, Ohrenarzt oder dem Online-Hörtest  (Link einfügen) geben. Fragen Sie nach den Kosten und lassen Sie sich den Test ausgedruckt mitgeben.

Online-Hörtest von Pro Audito Schweiz

2. Die Finanzierung

Hörgeräte kosten Geld bei der Anschaffung und auch im Unterhalt. Fragen Sie frühzeitig nach der Kostenbeteiligung von AHV/IV, Zusatzversicherung, Ergänzungsleistung usw.

3. Ihr Hörgerät

Die Auswahl an Geräten in allen Preislagen ist enorm: Testen mindestens 2-3 Geräte beim Akustikergeschäft Ihres Vertrauens und nehmen Sie sich Zeit. Wertvolle Unterstützung erhalten Sie auch bei der neutralen Hörberatung von Pro Audito Schweiz.

Neutrale Hörberatung

4. Kurse in Lippenlesen und Hörtraining

Ein Hörgerät kann nicht den gesamten Hörverlust kompensieren. Wer Lippenlesen kann, versteht bis zu 30 % mehr. Pro Audito Zug bietet Kurse mit diplomierten Audioagoginnen an. Weitere Informationen unter Kurse. Broschüren können bei info@pro-audito-zug.ch bestellt werden.

Gründe für einen Hörverlust

Wir unterscheiden zwischen vorübergehendem und bleibendem Hörverlust. Die Gründe für einen bleibenden Hörverlust sind vielfältig, z. Bp. Krankheit, Unfall, Lärm, Nebenwirkungen von Medikamenten, Altersschwerhörigkeit oder in seltenen Fällen genetisch bedingt (schwerhörig oder gehörlos seit Geburt). Der Beginn kann entsprechend von einem Moment auf den anderen oder oft schleichend sein.

Zuständig für die Diagnosestellung ist ein Facharzt/eine Fachärztin HNO.

KaffeeTräff im November 2025

Wir treffen uns in der Übergangszeit vom Herbst in den Winter. Falls es Nebel haben sollte: Da sorgen wir halt selber für etwas Sonne in Form des gemütlichen Treffs in der warmen Cafeteria im Zuger Neustadt-Alterszentrum. Die Themen sind ja unerschöpflich!
Der Vorstand freut sich auf viele interessierte – auch neue – Teilnehmer und Teilnehmerinnen.

Keine Anmeldung nötig.

Die KaffeeTräffs finden immer am ersten Donnerstag im Monat statt.

Hier noch eine schöne Fotoaufnahme von Sepp Mathis

Hirsgarten im Herbst

 

Tag des Hörens / Informationsveranstaltung

Die Informationstische der beratenden Fachleute waren bereit, der Raum für die verschiedenen Vorträge war mit Stühlen versehen, die Besucher und Besucherinnen konnten kommen. Und sie kamen – denn bereits um 9.15 Uhr fand der erste Vortrag von Nico Tomasini, Hörakustiker, zum Thema Tinnitus statt. Die Ohrenärztin Sandra Cavero lud die Teilnehmenden ein, einen Blick ins Innenohr zu werfen. «In meinem Vortrag habe ich die Zuhörer auf eine Reise ins Innere des Ohres mitgenommen und ihnen erklärt, wie das Hören funktioniert und wie Schwerhörigkeit entsteht.» Die Ohren sind heute auf verschiedene Art und Weise ungesundem Lärm ausgesetzt.

Nico Tomasini zeigte auf, wie das Gehör geschützt werden kann. Alexandra Meier, Neuro-Hörtherapie, erklärte, dass das Gehörte im Gehirn auch richtig verarbeitet werden muss und diesbezüglich Störungen vorhanden sein können. Frieda Waldispühl Zindel und Georges Bonetti vom Verein Pro Audito Zug sprachen über den gangbaren Weg, wenn das Gehör nachlässt. Die zahlreich erschienenen Besucher und Besucherinnen konnten sich aber auch bei den Fachpersonen von der Hörhilfe Zug, Hörberatung Rüttimann und Beratung für Schwerhörige und Gehörlose Zentralschweiz persönlich beraten lassen. Eine allgemeine Befriedigung der Besuchenden war spürbar, sie waren froh um die detailierten Informationen rund um die Hörschädigung.
Anna Lustenberger

Ein gemütliches Zusammensein

Das Fondue roch man bereits, als die ersten Gäste am 28. Februar gegen 12.00 Uhr im Pfarreiheim Baar eintrudelten. 22 Personen genossen ein fantastisches Fondue, das uns Erich Dober zubereitete (Erich sei Dank!). Angereichert mit geschwellten Kartoffeln und Brotmöckli, dazu ein Glas feiner Weisswein oder ein bekömmlicher Schwarztee – es fehlte zur Gemütlichkeit nichts mehr. Unsere Mitglieder schätzten das Zusammensein, das Miteinandersprechen, es herrschte eine angenehme Stimmung. Alle waren sich einig: auch ein Fondue am Mittag schmeckt gut und ist für den Magen erst noch gesünder. Es sollte unbedingt in einem Jahr wiederholt werden. So wird Georges Bonetti sehr schnell den Saal für uns reservieren. Freuen wir uns jetzt schon auf diesen gemütlichen Mittag!
Anna Lustenberger

Induktive Höranlagen

Höranlagen sind technische Einrichtungen in öffentlichen Räumen wie Kirchen, Gemeinde- und Mehrzwecksäle, Theater und Kino, die schwerhörigen Menschen helfen, besser zu hören und verstehen. Das Audiosignal wird direkt auf das Hörgerät oder CI-Implantat übertragen. Ein enormer Beitrag zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und Lebensqualität!

In der Regel sind die Anlagen in den betreffenden Gebäuden mit dem abgebildeten dunkelblauen Logo gekennzeichnet. Nicht funktionierende oder nicht vorhandene Ringleitungen oder Höranlagen in öffentlichen Räumen oder Kirchen sollen durch unsere Mitglieder – auch Nichtmitglieder – dem Vorstand gemeldet werden.

Zuständig für die Funktionskontrolle der Höranlagen ist für den Kanton Zug Patricia Loepfe.

Höranlagenverzeichnis Schweiz: