Skip to main content

Induktive Höranlagen

Höranlagen sind technische Einrichtungen in öffentlichen Räumen wie Kirchen, Gemeinde- und Mehrzwecksäle, Theater und Kino, die schwerhörigen Menschen helfen, besser zu hören und verstehen. Das Audiosignal wird direkt auf das Hörgerät oder CI-Implantat übertragen. Ein enormer Beitrag zur Verbesserung der sozialen Teilhabe und Lebensqualität!

In der Regel sind die Anlagen in den betreffenden Gebäuden mit dem abgebildeten dunkelblauen Logo gekennzeichnet. Nicht funktionierende oder nicht vorhandene Ringleitungen oder Höranlagen in öffentlichen Räumen oder Kirchen sollen durch unsere Mitglieder – auch Nichtmitglieder – dem Vorstand gemeldet werden.

Zuständig für die Funktionskontrolle der Höranlagen ist für den Kanton Zug Patricia Loepfe.

Höranlagenverzeichnis Schweiz: