Vortrag Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung
Dass das Thema des Vortrags vielen Teilnehmenden unter den Nägeln brennt, war absehbar. Brigitte Bart als nun pensionierte Leiterin des Roten Kreuzes Kantonalverband Zug erklärte auf verständliche Art und mittels Beamer, wie wichtig ein Vorsorgeauftrag sein kann. Als Beispiel seien die zunehmende Digitalisierung genannt mit vielen Codes, welche die betroffene Person nirgends aufgeschrieben hat. Bei Demenz oder plötzlichem Tod geistern deren Daten noch jahrzehntelang in vielen Kanälen im Internet um die ganze Welt. Bei frühzeitiger Vorsorge kann solches vermieden werden. Oder ein Vermögen kann nicht ohne juristische Schritte herausgegeben werden, ebenso ist ein eventueller Verkauf eines Hauses oder Wohneigentums nicht ohne weiteres möglich. Auf jeden Fall muss der Vorsorgeauftrag handschriftlich abgefasst sein.
Die Patientenverfügung ist für die Angehörigen einer nicht mehr zurechnungsfähigen Person eine wichtige Entscheidungshilfe. Diese dient vor allem bei ärztlichen Behandlungen, Spitalaufenthalten, Medikantendosierung usw. Eine Patientenverfügung soll einfach und kurz abgefasst sein. Zu diesem Thema kann der Kassier Georges Bonetti umfassend beraten, weil er beim Roten Kreuz einen Kurs absolviert hat. Er kann auf Wunsch den Mitgliedern Hilfestellung leisten und dabei die Räumlichkeiten des Roten Kreuzes benutzen.
Nach Beendigung des Vortrags wurden im Aussenbereich des Alterszentrums St.Martinspark die Diskussionen über das Gehörte weitergesponnen.
Bericht: Josef Mathis
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